Fischereischeine
Ansprechperson
Anna Wacher
Zimmer E.01
Telefon: 07571 / 106 -114
E-Mail: wacher@sigmaringen.de
Öffnungszeiten
Mo. – Fr. | 08:30 Uhr bis 12:00 Uhr |
Mo. & Do. | 14:00 Uhr bis 16:00 Uhr |
Mi. | 14:00 Uhr bis 18:00 Uhr |
Zum Fischen oder Angeln benötigt man einen Fischereischein. Diesen muss man beim Fischen bei sich haben. Er ist nur gültig, wenn für das laufende Kalenderjahr die Fischereiabgabe bezahlt wurde. Den Fischereischein erhält man in der Regel auf Lebenszeit.
Personen, die das zehnte, aber noch nicht das sechzehnte Lebensjahr vollendet haben, erhalten einen Jugendfischereischein. Erbringen Sie den Sachkundenachweis, können auch sie einen Fischereischein auf Lebenszeit beantragen.
Die Fischereischeine aus den verschiedenen Bundesländern gelten in ganz Deutschland in der Regel in jedem Bundesland. Ziehen Sie aus einem anderen Bundesland nach Baden-Württemberg, so gilt Ihr dort erworbener Fischereischein hier längstens bis zum Ende des nachfolgenden Kalenderjahres.
Urlauber aus dem Ausland erhalten ohne Sachkundenachweis einen Jahresfischereischein, wenn sie sich nicht länger als vier Wochen in Deutschland aufhalten.
Zusätzlich zum Fischereischein benötigen Sie die Erlaubnis derjenigen Person, die das Fischereirecht für das Gewässer hat, in dem Sie fischen möchten.