Gesplittete Abwassergebühr

Ansprechperson

Daniela Bauser
Zimmer 2.09
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E-Mail: bauser@sigmaringen.de

Öffnungszeiten

Mo. – Fr. 08:30 Uhr bis 12:00 Uhr
Mo. & Do. 14:00 Uhr bis 16:00 Uhr
Mi. 14:00 Uhr bis 18:00 Uhr

Die Kommunen betreiben die Abwasserbeseitigung in ihren Gemeindegebieten als öffentliche Einrichtungen. Für den Betrieb der Abwasserentsorgung fallen Kosten im Bereich der Kläranlagen, aber auch der Ableitung d. h. Kanalisation und der Regenwasserbehandlung an. Die Kosten für die Schmutzwasser- und Niederschlagswasserbeseitigung wurden bisher in einem Betrag als Abwassergebühr erhoben und nach den verbrauchten Frischwassermengen den Kunden in Rechnung gestellt.

Am 11. März 2010 hat der Verwaltungsgerichtshof Baden-Württemberg entschieden, dass die Gebührenberechnung nach dem Frischwasserverbrauch nicht mehr zulässig ist. Die Kommunen wurden verpflichtet, die Abwassergebühren nach den tatsächlich anfallenden Schmutzwasser- und Niederschlagswasseranteilen neu zu berechnen.

Aufteilung in Schmutzwasser- und Niederschlagswassergebühr
Die bisher einheitliche Abwassergebühr wird in eine Schmutzwassergebühr und eine Niederschlagswassergebühr aufgeteilt.

Die Schmutzwassergebühr deckt die Kosten für die Beseitigung des Schmutzwassers ab und berechnet sich wie bisher aus der verbrauchten Frischwassermenge in Euro je Kubikmeter.

Die Niederschlagswassergebühr beinhaltet die Kosten für die Niederschlagswasserbeseitigung und deckt die Kosten für die Ableitung, die Behandlung und die Reinigung des Niederschlagswassers ab. Die Niederschlagswassergebühr berechnet sich nach der Größe und der Versiegelungsart der befestigten und überbauten Flächen, von denen Regenwasser in die Kanalisation eingeleitet wird. Sie wird in Euro je Quadratmeter erhoben.

Flächenerhebungen

Gebühren