Grundsteuer

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Carsten Wagner
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Öffnungszeiten

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Mo. & Do. 14:00 Uhr bis 16:00 Uhr
Mi. 14:00 Uhr bis 18:00 Uhr

Die Grundsteuer ist wie die Gewerbesteuer eine Realsteuer. Die Steuergegenstände werden nach ihrem Wert erfasst, ohne Berücksichtigung der persönlichen oder wirtschaftlichen Verhältnisse des Steuerpflichtigen. Gegenstand dieser Steuer ist jeglicher Grundbesitz ohne Rücksicht auf Bebauung oder Nutzung.

Grundlage der Besteuerung ist der Grundsteuermessbetrag. Dieser wird von der Bewertungsstelle des Finanzamts berechnet. Durch Multiplikation des jeweiligen Hebesatzes der Gemeinde mit dem Messbetrag wird die maßgebliche Grundsteuer berechnet.

Der Gemeinderat der Stadt Sigmaringen hat den Hebesatz ab 1995 für Grundstücke des land- und forstwirtschaftlichen Vermögens (Grundsteuer A) auf 300 % und für Grundvermögen (Grundsteuer B), ab 01.01.2021 auf 360 % festgesetzt.

Ausgenommen von der Grundsteuer ist lediglich solcher Grundbesitz, der für öffentliche Zwecke benutzt wird, wie z.B. Schulen, Kirchen u. ä. oder unmittelbar gemeinnützigen oder mildtätigen Zwecken dient.

Unter bestimmten Bedingungen kann die Grundsteuer auch teilweise erlassen werden.

Die Grundsteuer wird in der Regel zu je einem Viertel ihres Jahresbeitrags am 15. Februar, 15. Mai, 15. August und 15. November fällig. Auf Antrag kann sie der Steuerpflichtige auch am 1. Juli in einem Jahresbeitrag entrichten.

Sie erleichtern sich damit die Terminüberwachung und zahlen - auch wenn Sie am Einzugsermächtigungsverfahren teilnehmen - weniger Kontoführungsgebühren an Ihre Bank. Nicht zuletzt unterstützen Sie auch unsere Bemühungen, die Verwaltung zu rationalisieren und Steuergelder zu sparen.

Der Antrag muss nach dem Gesetz spätestens bis zum 30. September des vorangegangenen Kalenderjahres beim zuständigen Steueramt gestellt werden.

Die beantragte Zahlungsweise bleibt solange maßgebend, bis eine Änderung gewünscht wird.

Grundsteuerreform