Personalausweis (NPa)

Bürgerbüro

Stadtverwaltung Sigmaringen
Fürst-Wilhelm-Straße 15
72488 Sigmaringen

Telefon: 07571 / 106 -222
E-Mail: buergerbuero@sigmaringen.de

Ansprechperson Bürgerbüro

Öffnungszeiten

Mo. 08.30 Uhr - 18.00 Uhr
Di. 08.30 Uhr - 12.00 Uhr
Mi. 08.30 Uhr - 18.00 Uhr
Do. 08.30 Uhr - 18.00 Uhr
Fr. 08.30 Uhr - 16.00 Uhr
Sa. 08.30 Uhr - 12.00 Uhr

und nach Vereinbarung

Personalausweispflicht besteht erst für Personen ab dem 16. Lebensjahr, wenn sie nicht bereits im Besitz eines gültigen deutschen Reisepasses sind. Jugendliche unter 16 Jahren können aber einen Personalausweis beantragen. Der Personalausweis ist zehn Jahre gültig, bei Personen unter 24 Jahren sechs Jahre.

Der Personalausweis im Scheckkartenformat verfügt seit dem 1. November 2010 über einen elektronischen Identitätsnachweis, genannt eID. Mit dieser Funktion können Sie sich schneller und verlässlicher ausweisen, beispielsweise gegenüber Internet‐Anbietern. Zudem kann auf dem Personalausweis eine elektronische Signatur gespeichert werden. Zusätzlich sind im Ausweis‐Chip Ihre persönlichen Daten, Ihr Foto und Ihre Fingerabdrücke gespeichert. Foto und Fingerabdrücke sind nur hoheitlichen Stellen wie Polizei, Grenzbeamten und Grenzbeamtinnen zugänglich.

Kinder und Jugendliche, die zum Zeitpunkt der Antragstellung das 16. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, dürfen den Online-Ausweis noch nicht nutzen. Nach dem 16. Geburtstag kann der Online-Ausweis kostenfrei im Bürgeramt aktiviert werden.

Hinweis: Spätestens einen Monat vor Ablauf der Gültigkeit des alten Personalausweises sollte ein neuer Ausweis beantragt werden. Sollten Sie schon für die Zeit bis zur Ausstellung des neuen Personalausweises ein Ausweispapier benötigen, können Sie gleichzeitig einen vorläufigen Personalausweis beantragen. Der vorläufige Personalausweis gilt höchstens drei Monate. Sie müssen ihn bei der Aushändigung des neuen Personalausweises zurückgeben.

Bearbeitungszeit

Unterlagen

Gebühr