Pfandleiher, Erlaubnis
Ansprechperson
Nelly Braun
Zimmer E.07
Telefon: 07571 / 106 -220
E-Mail: n.braun@sigmaringen.de
Norbert Stärk
Zimmer E.02
Telefon: 07571 / 106 -113
E-Mail: staerk@sigmaringen.de
Öffnungszeiten
Mo. – Fr. | 08:30 Uhr bis 12:00 Uhr |
Mo. & Do. | 14:00 Uhr bis 16:00 Uhr |
Mi. | 14:00 Uhr bis 18:00 Uhr |
Für den gewerbsmäßigen Betrieb des Geschäftes eines Pfandleihers oder Pfandvermittlers benötigen Sie gem. §34 GewO eine Erlaubnis.
Voraussetzung für die Erteilung einer Erlaubnis ist der Nachweis der persönlichen Zuverlässigkeit und den Nachweis, dass mindestens für die ersten sechs Monate des Gewerbebetriebes die erforderlichen Mittel und Sicherheiten zur Verfügung stehen.
Weitere Auskünfte erhalten Sie auch bei der zuständigen IHK. Weitere Informationen zum Verfahren erhalten Sie auch unter dem Servicepunkt EU-Dienstleistungsrichtlinie und unter www.service-bw.de.