Rentenversicherung

Ansprechperson

Lara Veeser
Zimmer E.01
Telefon: 07571 / 106 -115
E-Mail: veeser@sigmaringen.de

Öffnungszeiten

Mo. – Fr. 08:30 Uhr bis 12:00 Uhr
Mo. & Do. 14:00 Uhr bis 16:00 Uhr
Mi. 14:00 Uhr bis 18:00 Uhr

Gleichgültig ob Sie eine der gesetzlichen Altersgrenzen erreichen, unerwartet erwerbsgemindert werden oder wegen des Todes Ihres Ehepartners eine Witwen- oder Witwerrente beziehen wollen: Vor einer Rente der gesetzlichen Rentenversicherung steht immer der Rentenantrag.

Der Rentenantrag hat entscheidende Bedeutung auf den Beginn der Rente. Sobald Sie die Vorrausetzungen für den Anspruch auf eine Rente erfüllen - und Sie diese Rente in Anspruch nehmen wollen – sollten Sie unverzüglich einen Rentenantrag stellen.

Die Rentenantragstellung erfolgt beim -Amt für öffentliche Ordnung-. Bei speziellen Fragen des Rentenrechts wenden Sie sich bitte direkt an Ihren jeweiligen Rentenversicherungsträger.

Bitte bringen Sie zur Rentenantragsstellung Ihre Ausweispapiere und sämtliche Versicherungsunterlagen mit. Für die Rentenantragstellung vereinbaren Sie bitte unter der angegebenen Telefonnummer einen Termin.

Beglaubigungen für Rentenzwecke sind gebührenfrei.