Sanierungsgebiete
Ansprechperson
Alexander Rohe
Zimmer 3.04
Telefon: 07571 / 106 -142
E-Mail: rohe@sigmaringen.de
Oliver Gölz
Zimmer: 3.01
Telefon: 07571 / 106 -141
E-Mail: goelz@sigmaringen.de
Öffnungszeiten
Mo. – Fr. | 08:30 Uhr bis 12:00 Uhr |
Mo. & Do. | 14:00 Uhr bis 16:00 Uhr |
Mi. | 14:00 Uhr bis 18:00 Uhr |
Beschreibung
Mit städtebaulichen Sanierungsmaßnahmen sollen im Stadtgebiet Bereiche mit städtebaulichen Missständen beseitigt und im öffentlichen Interesse mit finanziellem Engagement der Stadt im Rahmen von Stadterneuerungsprogrammen von Bund und Land aufgewertet werden.
Ein wesentliches Ziel ist die Verbesserung der Wohn-, Lebens- und Arbeitsverhältnisse unter Berücksichtigung des bestehenden bzw. geplanten Gebietscharakters.
Mit Neuordnungskonzepten sollen Initiale für eine zukunftsweisende geordnete städtebauliche Entwicklung in den einzelnen Sanierungsgebieten geschaffen werden.
Die Bauverwaltung (Stadtplanung) und LBBW Immobilien Kommunalentwicklung GmbH sind als Sanierungsträger für die Abwicklung und Betreuung von öffentlichen und privaten Sanierungsmaßnahmen in den förmlich festgelegten Sanierungsgebieten in Sigmaringen zuständig.
In Sigmaringen wurden seit 1974 verschiedene Bereiche der Altstadt in Programme der städtebaulichen Erneuerung aufgenommen, zahlreiche Gebäude, Straßen und öffentliche Plätze aufgewertet sowie Strukturverbesserungen erreicht.
Grundlage zur Durchführung von städtebaulichen Sanierungs- und Entwicklungsmaßnahmen sind das Baugesetzbuch (§§ 136 bis 171 BauGB) und die Städtebauförderungsrichtlinien (StBauFR) des Wirtschaftsministeriums Baden-Württemberg in der jeweils gültigen Fassung.