Sperrzeitverkürzung
Ansprechperson
Anna Wacher
Zimmer E.01
Telefon: 07571 / 106 -114
E-Mail: wacher@sigmaringen.de
Öffnungszeiten
Mo. – Fr. | 08:30 Uhr bis 12:00 Uhr |
Mo. & Do. | 14:00 Uhr bis 16:00 Uhr |
Mi. | 14:00 Uhr bis 18:00 Uhr |
Der Gesetzgeber hat zum Schutz der Nachtruhe die Sperrzeit für Gaststätten geschaffen. Die Sperrzeit beginnt von Sonntag bis Donnerstag jeweils um 3.00 Uhr. In den Nächten von Freitag auf Samstag und Samstag auf Sonntag beginnt sie um 5.00 Uhr. Für Spielhallen beginnt die Sperrzeit um 0 Uhr. Sie endet jeweils um 6 Uhr. Auf Antrag kann für besondere Ereignisse eine Sperrzeitverkürzung um eine Stunde gewährt werden.
In der Nacht zum 1. Januar ist die Sperrzeit aufgehoben, in der Nacht vom Rosenmontag zum Fastnachtsdienstag und in der Nacht zum 1. Mai beginnt sie um 5 Uhr.
Formulare
Der Antrag auf Sperrzeitverkürzung ist rechtzeitig, mindestens einen Tag vor Beginn der Veranstaltung zu beantragen.