Spielhallen, Erlaubnis

Ansprechperson

Nelly Braun
Zimmer E.07
Telefon: 07571 / 106 -220
E-Mail: n.braun@sigmaringen.de

Öffnungszeiten

Mo. – Fr. 08:30 Uhr bis 12:00 Uhr
Mo. & Do. 14:00 Uhr bis 16:00 Uhr
Mi. 14:00 Uhr bis 18:00 Uhr

Die Erlaubnis für den Betrieb einer Spielhalle ist gebunden an

  • eine bestimmte Person,
  • an bestimmte Räume und
  • an eine bestimmte Betriebsart.

Jede Änderung, beispielsweise ein Inhaberwechsel oder ein Umzug, macht eine neue Erlaubnis erforderlich.

Die Erlaubnis ersetzt die bislang erforderliche Spielhallenerlaubnis nach § 33i der Gewerbeordnung und ist auf maximal 15 Jahre befristet.

Eine Spielhalle ist

  • ein Unternehmen oder Teil eines Unternehmens
  • im stehenden Gewerbe,
  • das ausschließlich oder überwiegend der Aufstellung von Spielgeräten nach § 33 c Absatz 1 Satz 1 (Geld- oder Warenspielgeräte) oder der Veranstaltung anderer Spiele nach § 33 d Absatz 1 Satz 1 der Gewerbeordnung dient.

Als Geld- oder Warenspielgeräte mit Gewinnmöglichkeit gelten auch Geräte, die nur zur Erprobung aufgestellt werden.

Die Erlaubnis für den Betrieb der Spielhalle kann im Einzelfall mit Auflagen versehen werden. Die zulässige Anzahl der Spielgeräte richtet sich nach der Größe der Spielhalle und ist in der Spielverordnung festgelegt.

Dem Antrag auf Erteilung einer persönlichen Automatenaufstellererlaubnis sind folgende Unterlagen beizufügen:

  • eine Erlaubnis zum Aufstellen von Spielgeräten (Aufstellererlaubnis) und
  • eine Geeignetheitsbestätigung (behördliche Bestätigung, dass der konkrete Aufstellort des jeweiligen Spielgeräts den einschlägigen Vorschriften entspricht).

Ob Sie diese erhalten, richtet sich nach der Gewerbeordnung und der Spielverordnung. Die bauliche Errichtung einer Spielhalle und die Änderung der Nutzung eines bestehenden Gebäudes oder Gebäudeteils zum Zwecke des Betriebs einer Spielhalle ist nach den Vorschriften des Baurechts zu beurteilen; in der Regel ist eine Baugenehmigung erforderlich, die bei der zuständigen Baurechtsbehörde zu beantragen ist.

Achtung: Die Spielhallenerlaubnis lässt Genehmigungserfordernisse nach anderen Vorschriften unberührt. Sie erhalten sieregelmäßig erst, wenn eine Baugenehmigung vorliegt.

Voraussetzungen

Unterlagen

Rechtsgrundlage

Gebühren