Winterdienst

Ansprechperson

Manfred Reule
Telefon: 07571 / 106 -200
E-Mail: reule@sigmaringen.de

Öffnungszeiten Bauhof

Mo. – Fr. 07.30 Uhr - 12.00 Uhr
Mo. – Do. 13.00 Uhr - 16.00 Uhr

Gemäß der Streupflicht-Satzung der Stadt Sigmaringen sind die Eigentümer (z.B. Mieter oder Pächter) von Grundstücken, die an einer Straße liegen oder von ihr aus eine Zufahrt oder einen Zugang haben, als Straßenanlieger zum Räum- und Streudienst verpflichtet.

Die Räum und Streupflicht bezieht sich auf die Gehwege innerhalb der geschlossenen Ortslage. Wenn Gehwege auf keiner Straßenseite vorhanden sind, sind entsprechende Flächen am Rande der Fahrbahn in einer Breite von 1,50 m im Bedarfsfall zu reinigen, zu räumen und zu streuen.

Bei Schnee- und Eisglätte haben die Straßenanlieger die Gehwege und, soweit solche nicht vorhanden sind, die entsprechenden Flächen am Rand der Fahrbahn rechtzeitig zu bestreuen, dass sie von Fußgängern möglichst gefahrlos benutzt werden können. Zum Bestreuen ist abstumpfendes Material wie Sand, Splitt oder Asche zu verwenden. Die Verwendung von auftauenden Streumitteln ist verboten. Sie dürfen ausnahmsweise bei Eisregen verwendet werden; Der Einsatz ist so gering wie möglich zu halten.

Die Gehwege müssen werktags bis 7.00 Uhr, sonn- und feiertags bis 8.00 Uhr geräumt und gestreut sein. Wenn nach diesem Zeitpunkt Schnee fällt oder Schnee bzw. Eisglätte auftritt, ist unverzüglich, bei Bedarf auch wiederholt, zu räumen und zu streuen. Diese Pflicht endet um 20 Uhr.