Wohnberechtigungsschein

Ansprechperson

Alica Müller
Zimmer 3.04
Telefon: 07571 / 106 -175
E-Mail: a.mueller@sigmaringen.de

Öffnungszeiten

Mo. – Fr. 08:30 Uhr bis 12:00 Uhr
Mo. & Do. 14:00 Uhr bis 16:00 Uhr
Mi. 14:00 Uhr bis 18:00 Uhr

Einkommensschwache Einzelpersonen und Familien können öffentlich geförderte Wohnungen mit Sozialbindung zu günstigen Mietpreisen anmieten.

Zur Anmietung dieser Wohnungen muss dem Vermieter eine Wohnberechtigungsbescheinigung vorgelegt werden. Die Erteilung einer Wohnberechtigungsbescheinigung ist abhängig vom Einkommen und von der Haushaltsgröße. Die Bescheinigung regelt auch die Größe der zu beziehenden Wohnung.

Für die Erteilung der Bescheinigung ist grundsätzlich die Gemeinde zuständig, in der der Wohnungssuchende seinen gewöhnlichen Aufenthalt hat. Für die Ausstellung eines Wohnberechtigungsscheines ist in Sigmaringen die Bauverwaltung / Baurecht zuständig.

Ein Anspruch auf Erhalt einer besonderen Wohnung geht von der Bescheinigung nicht aus.