Wohnungsgeberbestätigung
Bürgerbüro
Stadtverwaltung Sigmaringen
Fürst-Wilhelm-Straße 15
72488 Sigmaringen
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E-Mail: buergerbuero@sigmaringen.de
Öffnungszeiten
Mo. | 08.30 Uhr - 18.00 Uhr |
Di. | 08.30 Uhr - 12.00 Uhr |
Mi. | 08.30 Uhr - 18.00 Uhr |
Do. | 08.30 Uhr - 18.00 Uhr |
Fr. | 08.30 Uhr - 16.00 Uhr |
Sa. | 08.30 Uhr - 12.00 Uhr |
und nach Vereinbarung
Am 01.11.2015 ist das neue Bundesmeldegesetz (BMG) in Kraft getreten und hat das bisherige Meldegesetz von Baden-Württemberg abgelöst.
Neben zahlreichen Änderungen und Neuerungen ist mit § 19 BMG wieder die im Jahr 2002 abgeschaffte Mitwirkungspflicht des Wohnungsgebers bzw. des Wohnungseigentümers bei der Anmeldung, Ummeldung und Abmeldung (z.B. Wegzug ins Ausland) eingeführt worden.
Es muss daher jetzt bei der Anmeldung in der Meldebehörde eine vom Wohnungsgeber bzw. Wohnungseigentümer ausgestellte Bescheinigung vorgelegt werden, mit der der Einzug in die anzumeldende Wohnung bestätigt wird. Scheinanmeldungen sollen dadurch wirksamer verhindert werden.