Zweitwohnungssteuer

Ansprechperson

Carsten Wagner
Zimmer 2.03
Telefon: 07571 / 106 -130
E-Mail: c.wagner@sigmaringen.de

E-Mail: zweitwohnungssteuer@sigmaringen.de

Öffnungszeiten

Mo. – Fr. 08:30 Uhr bis 12:00 Uhr
Mo. & Do. 14:00 Uhr bis 16:00 Uhr
Mi. 14:00 Uhr bis 18:00 Uhr

Die Stadt Sigmaringen hat sich vielen Herausforderungen einer Stadt zu stellen, um ihren Bürgerinnen und Bürgern ein positives Arbeits- und Lebensumfeld bieten zu können. Die Infrastruktur, wie z.B. Schwimmbad, Kindergärten, Straßen, Fahrradwege, Bibliothek, Musikschule und andere städtische Einrichtungen kommt allen Einwohnerinnen und Einwohnern zu Gute. Dabei wird nicht unterschieden, ob der Bürger mit Haupt- oder Nebenwohnung in Sigmaringen gemeldet ist. Daher erheben immer mehr Städte und Gemeinden eine Steuer auf Zweitwohnungen, damit sich möglichst alle, die in einer Stadt leben und von dem Angebot profitieren, auch an den Kosten beteiligen.

Steuerpflichtig ist grundsätzlich, wer in Sigmaringen als Mieter oder Eigentümer eine Zweitwohnung innehat. Die zu entrichtende Steuer wird nach dem jährlichen Mietaufwand berechnet und beträgt 10% der Nettokaltmiete.

In einigen Fällen gibt es Ausnahmen von der Steuerpflicht (Steuerbefreiungen).