Jede Geburt eines Kindes muss beim Standesamt des Geburtsortes angezeigt werden und wird dort beurkundet. Kommt Ihr Kind im Kreiskrankenhaus Sigmaringen zur Welt, wickelt die Klinik die Formalitäten der Anmeldung mit uns ab.
Bei einer Hausgeburt ist die Anzeige innerhalb einer Woche persönlich beim Standesamt nachzuholen. Dazu sollten Sie unbedingt die von einer Hebamme ausgestellte Geburtsbescheinigung vorlegen.
Verheiratete Eltern:
- Stammbuch der Familie oder eine beglaubigte Abschrift aus dem Eheregister.
Nicht verheiratete Eltern:
- Mutter war noch nie verheiratet: Geburtsurkunde / begl. Abschrift aus dem Geburtenregister
- Mutter war schon einmal verheiratet: beglaubigte Abschrift aus dem Eheregister
- Vaterschaft bereits anerkannt: Urkunde über die Vaterschaftsanerkennung sowie die Zustimmungserklärung der Mutter und die Geburtsurkunde des Vaters.
- Ist die Vaterschaft noch nicht anerkannt, kann dies auch nach der Geburt beim Standesamt oder dem Jugendamt erfolgen.
- Beide Eltern haben das Sorgerecht: gemeinsame Sorgerechtserklärung (abgegeben beim Jugendamt)
Wenn die Ehe im Ausland geschlossen wurde:
- Heiratsurkunde mit beglaubigter Übersetzung ins Deutsche durch einen beeidigten Übersetzer
- Reisepässe beider Elternteile
Die Geburtsanzeige ist gebührenfrei. Die Erstellung einer Geburtsurkunde kostet 12 EUR.