Gewerbesteuer

Ansprechperson

Carsten Wagner
Zimmer 2.03
Telefon: 07571 / 106 -130
E-Mail: c.wagner@sigmaringen.de

Öffnungszeiten

Mo. – Fr. 08:30 Uhr bis 12:00 Uhr
Mo. & Do. 14:00 Uhr bis 16:00 Uhr
Mi. 14:00 Uhr bis 18:00 Uhr

Die Gewerbesteuer ist eine Realsteuer. Steuergegenstand ist der Gewerbebetrieb. Die persönlichen Verhältnisse des Gewerbetreibenden bleiben außer Betracht. Der Gewerbesteuer unterliegen nicht die so genannten freien Berufe wie z.B. Rechtsanwälte, Architekten u. Ärzte.

Grundlage für einen Gewerbesteuerbescheid ist der einheitliche Steuermessbetrag, welcher vom Finanzamt aus dem Gewerbeertrag und einer Steuermesszahl errechnet wird. Der Gewerbesteuermessbetrag multipliziert mit dem Hebesatz der Gemeinde ergibt den zu zahlenden Gewerbesteuerbetrag.

Der Hebesatz für die Gewerbesteuer beträgt in Sigmaringen ab 01.01.2009 340 %. Zuständig für die Festlegung dieses Hebesatzes ist der Gemeinderat.

Auf die endgültig festzusetzende Gewerbesteuer werden am 15.02., 15.05., 15.08. und 15.11. jeweils Vorauszahlungen erhoben. Diese dienen dazu, dass der Steuerpflichtige nicht auf einmal zu stark belastet wird und gewährleisten andererseits einen gleichmäßigen Zahlungseingang bei der Gemeinde.