Schaustellung von Personen, Erlaubnis
Ansprechperson
Nelly Braun
Zimmer E.07
Telefon: 07571 / 106 -220
E-Mail: n.braun@sigmaringen.de
Norbert Stärk
Zimmer E.02
Telefon: 07571 / 106 -113
E-Mail: staerk@sigmaringen.de
Öffnungszeiten
Mo. – Fr. | 08:30 Uhr bis 12:00 Uhr |
Mo. & Do. | 14:00 Uhr bis 16:00 Uhr |
Mi. | 14:00 Uhr bis 18:00 Uhr |
Wer gewerbsmäßig in seinen Geschäftsräumen Personen zur Schau stellt (oder seine Geschäftsräume hierfür zur Verfügung stellt), braucht eine Erlaubnis nach § 33a GewO. Hierunter fallen insbesondere geschlechtsbezogene Schaustellungen von Personen (z.B. GoGo-Girls, Striptease, Männer-Strip).
Die Erlaubnis kann sowohl für einzelne Veranstaltungen als auch als Dauererlaubnis erteilt werden. Der Antrag ist rechtzeitig vor der (ersten) Veranstaltung schriftlich einzureichen.
Weitere Informationen zum Verfahren erhalten Sie auch unter dem Servicepunkt EU-Dienstleistungsrichtlinie und unter www.service-bw.de.