Lohnsteuerkarten
Bürgerbüro
Stadtverwaltung Sigmaringen
Fürst-Wilhelm-Straße 15
72488 Sigmaringen
Telefon: 07571 / 106 -222
E-Mail: buergerbuero@sigmaringen.de
Öffnungszeiten
Mo. | 08.30 Uhr - 18.00 Uhr |
Di. | 08.30 Uhr - 12.00 Uhr |
Mi. | 08.30 Uhr - 18.00 Uhr |
Do. | 08.30 Uhr - 18.00 Uhr |
Fr. | 08.30 Uhr - 16.00 Uhr |
Sa. | 08.30 Uhr - 12.00 Uhr |
und nach Vereinbarung
Seit 01.01.2011 ist das Finanzamt für die Pflege der Lohnsteuerabzugsmerkmale, die bisher auf der Vorderseite der Lohnsteuerkarte eingetragen waren (z. B. Eintragung von Kindern, Steuerklassenwechsel und andere Freibeträge) zuständig.
Bitte wenden Sie sich daher bei Fragen zur Lohnsteuerkarte direkt an das für Sie zuständige Finanzamt.
Einführung der elektronischen Lohnsteuerkarte
Mit der Umstellung auf dieses neue Verfahren wird die Kommunikation zwischen Bürger, Unternehmen und Finanzamt deutlich vereinfacht und beschleunigt. Seit 2012 werden die für die Berechnung der Lohnsteuer benötigten Daten in einer Datenbank der Finanzverwaltung hinterlegt und den Arbeitgebern in elektronischer Form zum Abruf bereitgestellt werden. Mit dem neuen elektronischen Verfahren ist die bisher von den Gemeinden ausgestellte Lohnsteuerkarte in Papierform nicht mehr notwendig. Bis zum Start des elektronischen Verfahrens gab es im Jahr 2011 einen Übergangszeitraum. Ansprechpartner für Auskünfte zu den gespeicherten steuerlichen Daten sowie für deren Änderungen wird bereits ab dem Jahr 2011 unmittelbar das zuständige Finanzamt sein. Hinsichtlich der Meldedaten bleibt es allerdings – wie bisher – bei der Zuständigkeit der Stadt.
Mehr Informationen zur elektronischen Lohnsteuerkarte unter www.elster.de