Übermittlungssperre für Melderegisterdaten

Bürgerbüro

Stadtverwaltung Sigmaringen
Fürst-Wilhelm-Straße 15
72488 Sigmaringen

Telefon: 07571 / 106 -222
E-Mail: buergerbuero@sigmaringen.de

Ansprechperson Bürgerbüro

Öffnungszeiten

Mo. 08.30 Uhr - 18.00 Uhr
Di. 08.30 Uhr - 12.00 Uhr
Mi. 08.30 Uhr - 18.00 Uhr
Do. 08.30 Uhr - 18.00 Uhr
Fr. 08.30 Uhr - 16.00 Uhr
Sa. 08.30 Uhr - 12.00 Uhr

und nach Vereinbarung

Durch die Beantragung einer Übermittlungssperre kann die Auskunftserteilung über Melderegisterdaten in folgenden Fällen verhindert werden. Eine Begründung ist nicht erforderlich.

Wahlen

Die Meldebehörde darf im Zusammenhang mit allgemeinen Wahlen, Abstimmungen, Volks- und Bürgerbegehren an Parteien und andere Träger von Wahlvorschlägen einfache Auskünfte von wahl- oder stimmberechtigten Einwohnern erteilen.

Alters- und Ehejubiläen

Die Meldebehörde darf Namen, Doktorgrad, Anschriften, Tag und Art des Jubiläums von Alters- und Ehejubilaren veröffentlichen und an Mandatsträger, Presse und Rundfunk zum Zwecke der Veröffentlichung übermitteln. Im Amtsblatt der Landeshauptstadt Stuttgart werden Altersjubiläen einmalig zum 70. Geburtstag sowie jeder fünfte weitere und ab dem 90. jeder folgende Geburtstag veröffentlicht. Bei Ehejubiläen wird das 50., 60., 65., 70. und 75. Ehejubiläum bekannt gegeben.

Adressbücher

Die Meldebehörde darf an Adressbuchverlage Vor- und Familiennamen, Doktorgrad und Anschriften der volljährigen Einwohner zur Herausgabe von Adressbüchern übermitteln.

Bundesamt für das Personalmanagement der Bundeswehr

Nach § 58b des Soldatengesetzes können sich Frauen und Männer, die Deutsche im Sinne des Grundgesetzes sind, verpflichten, freiwilligen Wehrdienst zu leisten, sofern sie hierfür tauglich sind. Zum Zweck der Übersendung von Informationsmaterial übermitteln die Meldebehörden dem Bundesamt für das Personalmanagement der Bundeswehr aufgrund § 58c Absatz 1 des Soldatengesetzes jährlich bis zum 31. März Familienname, Vornamen und gegenwärtige Anschrift von Personen mit deutscher Staatsangehörigkeit, die im nächsten Jahr volljährig werden. Dies gilt nur für Personen die das 18. Lebensjahr noch nicht vollendet haben.

Weitere Informationen

Die Einrichtung von Übermittlungssperren kann in Sigmaringen im Bürgerbüro beantragt werden und ist nur für die Meldebehörde Sigmaringen gültig.

Die Übermittlungssperre wird solange beachtet, bis sie zurückgenommen wird oder durch Tod oder Wegzug gegenstandslos geworden ist. Eine Zurücknahme ist jederzeit möglich.