Vergnügungssteuer
Ansprechperson
Carsten Wagner
Zimmer 2.03
Telefon: 07571 / 106 -130
E-Mail: c.wagner@sigmaringen.de
Öffnungszeiten
Mo. – Fr. | 08:30 Uhr bis 12:00 Uhr |
Mo. & Do. | 14:00 Uhr bis 16:00 Uhr |
Mi. | 14:00 Uhr bis 18:00 Uhr |
In Sigmaringen wird eine Vergnügungssteuer erhoben. Diese hat hauptsächlich eine Lenkungsfunktion. Aus ordnungspolitischen Gesichtspunkten soll die übermäßige Verbreitung von Spielautomaten eingeschränkt werden.
Nach der Satzung ist Steuergegenstand u.a. das Bereitstellen von elektronischen Spiel- und Unterhaltungsgeräten an für die Öffentlichkeit zugänglichen Orten. Die Satzung wird durch den Gemeinderat beschlossen. Bei den Steuersätzen wird unterschieden, ob die Geräte in Spielhallen oder in Gaststätten oder vergleichbaren Lokalen aufgestellt sind und ob eine Gewinnmöglichkeit besteht oder nicht.
Die An- und Abmeldung hat jeweils innerhalb zwei Wochen schriftlich zu erfolgen. Die Steuerpflicht beginnt und endet mit dem Monat, in dem das Gerät aufgestellt oder entfernt wird.